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Privacy Handbuch

Mach' ich mich verdächtig?

Eine Frage, die häufig gestellt wird, wenn es um verschlüsselte E-Mails geht. Eigentlich gibt es darauf eine einfache Antwort:
Man sieht es einer E-Mail nicht an, ob sie verschlüsselt ist oder nicht. Wer befürchtet, dass jemand die E-Mails beschnüffelt und feststellen könnte, dass sie verschlüsselt sind, hat einen Grund mehr, kryptografische Verfahren zu nutzen!

Einige Ereignisse zeigten in der Vergangenheit, dass diese Frage nicht immer so einfach beantwortet werden kann. Dem promovierten Soziologen Andrej H. wurde vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB zu sein. Der Haftbefehl wurde unter anderem mit konspirativem Verhalten begründet, da er E-Mails verschlüsselte.

Am 21.Mai 2008 wurden in Österreich die Wohnungen von Aktivisten der Tierrechtsszene durchsucht und 10 Personen festgenommen. Der Haftbefehl wurde mit Verdunklungsgefahr begründet, da die Betroffenen über verschlüsselte E-Mails kommunizierten.

Am 18.10.2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil Az.: StB 34/07 den Haft­befehl gegen Andrej H. aufgehoben und eindeutig festgestellt, dass die Verschlüsselung von E-Mails als Tatverdacht NICHT ausreichend ist, entscheidend sei der Inhalt:
Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehörten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitglied­schaftliche Einbindung des Beschuldigten in die 'militante gruppe' jedoch nicht hinreichend belegt.

Außerdem geben die Richter des 3. Strafsenat des BGH zu bedenken, dass Andrej H. »ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste«. Schon allein deshalb konnte er »ganz allgemein Anlass sehen«, seine Aktivitäten zu verheimlichen.

Trotz dieses Urteils des BGH bleibt ein bitterer Nachgeschmack über die Arbeit unser Ermittler und einiger Richter. Zumindest die Ermittlungsrichter sind der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und haben dem Haftbefehl erst einmal zugestimmt.
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