Privacy Handbuch

Für verschiedene Webangebote ist es in Einzelfällen gerechtfertigt, den anonymen Zugriff zu blockieren. Kommerzielle Anbieter müssen Nutzer idenfizieren, um einen Vertrag schließen zu können. Bei Wikipedia ist die Auswertung der IP-Adresse ein Teil der Qualitätskontrolle.

Im allgemeinen gilt jedoch nach §13 (6) TMG, dass Anbieter von Diensten im Internet verpflichtet sind, eine anonyme Nutzung der Angebote zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

TorProject.org bieten Unterstützung für die Sonderfälle. Diese Techniken sind maßvoll einzusetzen und auf das Notwendige zu beschränken. Der einfache, lesende Zugriff auf Angebote sollte stets auch anonym möglich sein.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Prüfung, ob die IP-Adresse des Nutzers zu einem Rechner des Tor-Netzes gehört. Abhängig von dem Ergebnis der Prüfung kann der Zugriff auf das eigene Webangebot teilweise gesperrt werden. Die Umsetzung dieser Sperrung liegt beim Anbieter des Webangebotes.